FWCC EMES logo
Find a Meeting 

EMES Beihilfe-Fonds (EMES Small Grants Fund, kurz: SGF)

FWCC-EMES und der Joseph Rowntree Charitable Trust (JRCT) haben gemeinsam die Bedingungen für einen neuen Beihilfe-Fonds, den SGF, beschlossen, der von FWCC-EMES verwaltet werden soll, um die Entwicklung von Quäkerandacht und -Gemeinschaft in unserer Sektion zu fördern. Diese Initiative ergänzt unser bereits von JRCT finanziertes Ministry-and-Outreach-Programm zur Verbreitung der Quäkerbotschaft. SGF ist zunächst auf drei Jahre angelegt, in denen von Sommer 2015 an der Bedarf und die Reichweite einer solchen Unterstützung überprüft werden sollen.

Insgesamt werden £30,000 pro Jahr zur Verfügung stehen und Anträge auf mögliche Beihilfen in Höhe von £1,000-£15,000 (auf bis zu drei Jahre verteilt) berücksichtigt werden.

Zwecke des Beihilfen-Fonds (SGF)

  • Stärkung der gemeinsamen Quäker-Identität: Wir möchten Projekte unterstützen, die das Verständnis der Freunde von ihrer gemeinsamen Geschichte, Theologie und Spiritualität befördern, um Quäker-Glaube und Quäker-Wirken zu stärken.
  • Festigung von Verbindungen zwischen Quäkern: Hilfe für Freunde, sich zu treffen und zu vernetzen, um mit- und voneinander zu lernen, und um Öffentlichkeitsarbeit (Outreach) zu ermöglichen, die neue Mitglieder anziehen und die Quäker sichtbarer machen können.
  • Einbringen von Quäkerwerten in die Gesellschaft: Ermutigung für Freunde, innovative und praktische Arbeit voranzutreiben, die Quäkerwerte und Quäkerüberzeugungen in die Welt um sie herum trägt.

Auswahlkriterien

Der Beihilfen-Fonds SGF wird Bewerbungen von Quäkergruppen (Jahresversammlungen, Bezirksversammlungen und Andachtsgruppen) und anderer Quäkerorganisationen aus ganz Europa annehmen, ausgenommen solche von oder aus der Britischen Jahresversammlung (England, Schottland, Wales).

Es entspricht der Erfahrung bei JRCT, dass Quäkerprojekte dann erfolgreich sind, wenn sie das Ergebnis gemeinschaftlichen Bemühens sind, bezogen auf sorgfältiges und andächtiges Erkunden und Ausformulieren der Idee und des Plans zur Ausführung sowie die entsprechende Durchführung. Daher wird die Möglichkeit zur Bewerbung auf Gruppen und Organisationen beschränkt sein, Einzelpersonen können sich also nicht bewerben.

EMES möchte eine große Vielfalt an Bewerbungen anregen, mit breiten und diversen Ausrichtungen. Grundsätzlich nicht berücksichtigt werden aber Bewerbungen, bei denen die Beihilfe genutzt werden soll für:

  • die zentrale Verwaltung und die Leitung von etablierten Quäkergruppen und -Organisationen (Ausnahmen in Fällen, in denen geringe Kosten für Infrastrukturaufgaben unseren Zielen und Zwecken entsprechen, werden jedoch möglich sein);
  • die Fortsetzung oder Wiederaufnahme von Projekten, die durch einen vorhergehenden Beschluss einer anderen Quäkerkörperschaft, die finanzielle Förderung einzustellen, aktiv beendet wurden;
  • die Übernahme der Lebenshaltungskosten von Einzelpersonen, während diese an einem Forschungs-, Publikations-, Film- oder Dramenprojekt arbeiten;
  • Aktivitäten, die weniger als £ 1,000 pro Jahr, mehr als £ 5,000 pro Jahr oder mehr als £ 15,000 über drei Jahre benötigen.

Förderanträge müssen den formellen Vorgaben entsprechen, die in den Informationen zur Bewerbung dargelegt sind.

Jede Bewerbung wird sorgfältig erwogen, dabei wird die Passung auf die oben beschriebenen Zielsetzungen des Fonds betrachtet, insbesondere im Hinblick auf:

  • die Art, in der ein Anliegen entwickelt und geprüft wurde;
  • den voraussichtlichen Nutzen des Projekts für die Freunde und die übrige Gesellschaft;
  • die Stärke des in der Bewerbung vorgestellten Ansatzes;
  • die Verfügbarkeit von Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts;
  • die Beziehung zwischen dem vorgeschlagenen Projekt und anderer Arbeit (in) der Religiösen Gesellschaft der Freunde;
  • die Verfügbarkeit anderer Fördermöglichkeiten für die Antragstellenden.

Einreichtermine

Geplant sind zwei Einreichtermine für Bewerbungen im Jahr, jeweils Ende Dezember und Ende Juni. Ausnahmsweise können Bewerbungen von hoher Dringlichkeit oder besonderer Wichtigkeit auch zwischen diesen Terminen geprüft werden.

Unsere Exekutivsekretärin (Executive Secretary) und unsere Koordinatorin für Verkündigung und Verbreitung (Ministry and Outreach Coordinator) werden Rat und Tat anbieten, und, sofern angebracht, die Finanzierung notwendiger Übersetzungsarbeit befürworten, um die Formulierung einer möglichst aussagekräftigen Bewerbung zu ermöglichen.